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Kurtaxe für Sylt (Gemeinde Sylt)
Aktueller Satze laut Satzung – Personen und Nächte eintragen, Ergebnis sofort sehen.
Kurtaxe gesamt
0,00 €
Orientierungswert, kein rechtsverbindlicher Bescheid. Maßgeblich ist die aktuell gültige Satzung Ihrer Gemeinde. Quelle: Gemeinde Sylt, Kurabgabesatzung ab 01.01.2026
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe (auch Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe oder Tourismusbeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten zahlen. Sie finanziert touristische Infrastruktur wie Strandpflege, Kurparks oder die Tourist-Information. Als Vermieter:in ziehen Sie die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab.
Gilt einheitlich in allen Ortsteilen (Westerland, List, Kampen, Rantum u. a.). Jahreskurabgabe fuer Aufenthalte ueber 28 Tage moeglich.
Wichtig für die Rechnung:
Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten und nicht umsatzsteuerpflichtig – separat ausweisen, nicht in die USt-Berechnung einrechnen.
FAQ